12.12.17 – Gesetzentwurf – Drucksache Nr. 19/218

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz birgt die Gefahr des Einstiegs in die privatisierte Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken und einer Einschränkung der Meinungsfreiheit. Wir beantragen die Aufhebung dieser Regelungen, bevor sie im Januar voll in Kraft treten. Sinnvolle Regelungen wie zu Zustellungsbevollmächtigten oder Berichten über Beschwerdeverfahren bleiben aber bestehen. Die Debatte über über Hassrede und Falschinformationen in sozialen Medien bleibt notwendig und muss breiter geführt werden. (zum PDF)