28.11.17 – Kleine Anfrage – Drucksache Nr. 19/107

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge kündigte im Frühjahr den Einsatz einer Software an, die durch Dialekt- bzw. Akzenterkennung die Herkunft von Asylantragstellenden identifizieren soll. Diese Software befindet sich inzwischen mindestens im Probebetrieb.
Wir fragen insbesondere nach Details zu der eingesetzten Software und ihrer algorithmischen Grundlagen, der Einbettung ins Entscheidungsverfahren, der Berücksichtigung der Grundrechte der Betroffenen und den bisherigen Erfahrungen. (zum PDF)

Hierzu liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 19/190 vor. Antwort als PDF herunterladen
23.11.17 – Gesetzentwurf – Drucksache Nr. 19/93

Schwangerschaftsabbrüche sind zwar rechtswidrig, aber unter Bedingungen straffrei. Dennoch besteht ein Verbot für das Werben und Anbieten. AbtreibungsgegnerInnen nutzen diese widersprüchliche Rechtslage, um die Rechtswidrigkeit in den Vordergrund zu stellen. Am 24.11. steht deshalb eine Gynäkologin vor Gericht, die Schwangerschaftsabbrüche in ihrem Leistungskatalog aufführte. Notwendig ist deshalb, eine gesetzliche Klarstellung und die Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von Frauen. (zum PDF)

03.11.17 – Antrag – Drucksache Nr. 19/31

Wer zu krank ist um zu arbeiten, muss bei der Erwerbsminderungsrente hohe Abschläge in kauf nehmen, häufig führt Erwerbsminderung direkt in die Armut. Mit diesem Antrag will DIE LINKE erreichen, dass diese Abschläge abgeschafft werden – und herausfinden, ob CSU und Grüne ihre Äußerungen im Wahlkampf einhalten: die CSU hat Verbesserungen angekündigt, die Grünen wollen die Abschläge abschaffen. (zum PDF)

03.11.17 – Antrag – Drucksache Nr. 19/30

Merkel und Schulz haben im Wahlkampf betont, dass für den Pflegenotstand eine Lösung gefunden werden müsse. Bessere Bezahlung und mehr Pflegekräfte seien notwendig. In diesem Antrag fordert DIE LINKE daher eine bundesweite verbindliche Mindestpersonalbemessung in den Krankenhäusern. (zum PDF)

03.11.17 – Antrag – Drucksache Nr. 19/29

Für die Erziehung von Kindern, die vor 1992 geboren wurden, erhalten Mutter oder Vater zwei Entgeltpunkte in der Rente, das heißt: im Westen 62 Euro monatlich mehr Rente, im Osten knapp 60 Euro. Für jüngere Kinder gibt es drei Entgeltpunkte. Diese Ungerechtigkeit will DIE LINKE beenden, auch für die Erziehung vor 1992 geborener Kinder müssen drei Engeltpunkte anerkannt werden. Alle Kinder müssen dem Staat gleich viel wert sein. Und diese Leistung muss vollständig aus Steuermitteln finanziert werden. (zum PDF)